Barrierefreier Brandschutz: Sicheres Flüchten für alle

30. März 2023

Im barrierefreien Brandschutz steht vor allen Dingen im Fokus wie auch Menschen mit Behinderungen im Brandfall sicher aus einem Gebäude gerettet werden können. Hierfür müssen Konzepte und Räumungsvarianten genau auf das Objekt und seine Nutzer abgestimmt werden. Wird die Brandschutzplanung frühzeitig in den Entwurf eingebunden, können notwendige Maßnahmen besser und preiswerter in das Gesamtkonzept integriert werden.

Diese Entwicklung sollte im Prinzip für alle, auf jeden Fall aber für die Gebäude angestrebt werden, bei denen damit gerechnet werden muss, dass sie im Rahmen von Inklusion verstärkt von Personen mit Handicap genutzt werden. Dies gilt auch im Wohnungsbau, wo zunehmend Pflegende mit der Situation konfrontiert sind, pflegebedürftige, teilweise bettlägerige Personen nicht sicher evakuieren zu können.

Barrierefreies Flüchten

Unter dem Begriff Barrierefreiheit wird in der Regel die barrierefreie Erreichbarkeit von Gebäuden verstanden. Beim barrierefreien Brandschutz hingegen geht es darum, Konzepte zu entwickeln, die gewährleisten, dass alle Personen im Gefahrenfall sicher und möglichst eigenständig das Gebäude wieder verlassen können. Sogenannte „sichere Bereiche“ oder spezielle Evakuierungsaufzüge können Bestandteil funktionierender Brandschutzkonzepte für die Flucht von hilfsbedürftigen oder mobil eingeschränkten Menschen sein.

Selbstrettung und sichere Bereiche

Ein wichtiger Aspekt beim barrierefreien Brandschutz ist die Selbstrettung. Es muss im Prinzip gewährleistet werden, dass sich alle Nutzer des Gebäudes selbst über horizontale Flächen (Flure) und vertikale Fluchtmöglichkeiten (Evakuierungsaufzüge) ins sichere Freie retten können. Ist dies nicht möglich, muss untersucht werden, von wo diese Personen mit Unterstützung anderer gerettet werden können.

Bei der Selbstrettung spielen daher die sicheren Bereiche eine wesentliche Rolle, denn hierhin könnten sich auch Menschen retten, die zwar keine Treppen mehr steigen, sich aber auf einer Ebene beispielsweise mit Hilfe eines Rollators bewegen können. Die sicheren Bereiche wiederum müssen so angeordnet werden, dass die Feuerwehr problemlos an diese herankommt, gegebenenfalls auch über notwendige Treppen, und die Betroffenen retten kann. Als Vorgabe für diese Zonen gilt: Sie müssen die Personen vom Brand abschirmen und bei gesetzlich akzeptierten Temperaturen rauchfrei bleiben.

Brandschutz in sozialen Einrichtungen

In Konzepten für Pflege-, Altenheimen oder Krankenhäusern werden einzelne, sogenannte Zellen – also in der Regel einzelne Zimmer – brandschutztechnisch so ausgestattet, dass ein Brandereignis nicht in die angrenzenden Räume übergreifen kann. Die Räumung der Personen aus diesen angrenzenden Bereichen erfolgt unter Umständen wiederum über das Verschiebekonzept. Auch bei dieser Variante ist das Querverschieben in einen sicheren Bereich weiterhin maßgebend.

Auch die Einbindung helfender Personen, wie die Belegschaft eines Heimes oder Krankenhauses, ist Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes.

Bei den verschiedenen Maßnahmen für die Möglichkeiten zur Selbstrettung im Gefahrenfall von Menschen mit körperlicher aber auch geistigen Einschränkungen muss bei den Lösungen individuell auf die Nutzer und Besucher im Gebäude eingegangen werden.