Wie viel Feuerwehr braucht eine Kommune?
Ein brennendes Wohnhaus. Ein umgestürzter Baum auf der Hauptstraße. Ein Kindergarten, in dem die Rauchmelder anschlagen. Bei all diesen Szenarien zählt jede Minute – und es sind Ihre Feuerwehrleute, auf die es ankommt. Doch wie stellen Sie als Kommune die ideale Ausstattung der Feuerwehr sicher?
Die Antwort darauf ist so individuell wie Ihre Gemeinde selbst. Nicht jede Kommune braucht zehn Löschfahrzeuge und drei Standorte. Aber jede Kommune braucht eine leistungsfähige Feuerwehr – und eine klare Vorstellung, was das im Einzelfall bedeutet.
Der Gesetzgeber gibt nur die allgemeinen Rahmenbedingungen vor. Im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG Art. 1) heißt es zum Beispiel: „(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (…). (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.“
Ähnliche Formulierungen finden sich in den anderen Bundesländern. Wie eine „leistungsfähige Feuerwehr“ im Detail aussieht, bleibt aber offen.
Wie viel Feuerwehr braucht also Ihre Gemeinde?
Eine einfache Faustregel gibt es dafür leider nicht. Jede Kommune ist anders – und deswegen auch ihr Bedarf an Feuerwehrpersonal, Fahrzeugen und Ausstattung.
Hier kommt die Feuerwehrbedarfsplanung ins Spiel. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine sinnvolle und bewährte Methodik, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren strategisch zu analysieren und bei Bedarf notwendige Maßnahmen zur Verbesserung durchzuführen. Ziel ist es, die Ausstattung den tatsächlichen Anforderungen und dem Gefährdungspotenzial der Kommune anzupassen sowie diese Leistungsfähigkeit mittel- und langfristig sicherzustellen.
Dementsprechend gliedert sich eine zielgerichtete Planung in mehrere Bereiche:
1. Gefährdungs- und Risikoanalyse
2. Bestimmung des Schutzziels
3. Ausstattung der Feuerwehren zur Erfüllung des Schutzziels
4. Feuerwehrbedarfsplan 365
Erfahrene Brandschutz- und Feuerwehrbedarfsplaner unterstützen Sie dabei und durchlaufen mit Ihnen gemeinsam den ganzen Prozess. Im Fall von STEINHOFER profitieren Sie nicht nur von der jahrelangen Expertise unseres Teams, sondern auch davon, dass viele unserer Mitarbeiter selbst seit Jahren bei Freiwilligen Feuerwehren engagiert sind.
Schauen wir uns nun die einzelnen Schritte an:
1. Gefährdungs- und Risikoanalyse
Im ersten Schritt einer Feuerwehrbedarfsplanung schauen wir uns die örtlichen Gegebenheiten genau an, zum Beispiel die Flächengröße, die Topografie oder auch die Bebauungs- und Bevölkerungsdichte. Gibt es Schulen, Krankenhäuser oder größere Gewerbebetriebe? Wie ist die Löschwasserversorgung organisiert? Und was ist zur Gemeindeentwicklung in den kommenden Jahren bekannt?
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse definieren wir anschließend das Gefahrenpotenzial, teilen das Gemeindegebiet in Gefahrenklassen ein und schätzen unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten mögliche Schäden ab.
Dem gegenüber steht die derzeitige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr mit ihrer aktuellen personellen und technischen Ausstattung. Die Risikoanalyse zeigt, wie mit dem aktuellen IST-Stand auf Schadensereignisse im Gemeindegebiet reagiert werden kann – zeitlich, räumlich und auch bei gleichzeitigen Notfällen und Einsätzen.
2. Bestimmung des Schutzziels
Im nächsten Schritt geht es um die konkreten Schutzziele: Wie schnell müssen oder sollten die Einsatzkräfte bei verschiedenen Notrufszenarien vor Ort sein? In welcher Funktionsstärke sollten sie dabei auftreten?
In der Praxis erleben wir immer wieder, dass manche Gemeinden derartige Schutzziele bewusst zum ersten Mal definieren, wenn sie sich mit dem Bedarfsplan beschäftigen. Wir helfen Ihnen dabei und spielen gemeinsam mit Ihnen Standardeinsätze und verschiedene Szenarien mit Sonderfahrzeugen etc. durch.
So erkennen wir mögliche Diskrepanzen zwischen Wunsch und Wirklichkeit und können Strategien entwickeln, um z. B. die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist von 10 Minuten dauerhaft sicherzustellen oder zu optimieren.
3. Ausstattung der Feuerwehren zur Erfüllung des Schutzziels
Wie eingangs erwähnt, sind Sie als Kommune verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Dank der geleisteten Vorarbeit aus den Schritten 1 und 2 haben Sie nun einen guten Überblick über den IST- und den SOLL-Zustand Ihrer Feuerwehr. Dabei ist alles abgedeckt: die Ausrück-, Rüst- und Anfahrtszeiten, die Zahl der Einsatzkräfte, deren technische Ausstattung und der Pool an Fahrzeugen.
Aus diesem Abgleich ergibt sich nun der konkrete Optimierungsbedarf, um Ihre Feuerwehr zukunftssicher und passgenau für Ihr Gemeindegebiet auszustatten. Sie können jetzt direkt mit der Umsetzung und gegebenenfalls auch den Ausschreibungen beginnen. Gut zu wissen: Auch bei der Material- und Fahrzeugbeschaffung können wir Sie auf Wunsch unterstützen.
4. Feuerwehrbedarfsplan 365
Springen wir ein Stück nach vorne und gehen davon aus, dass Sie Ihre kommunale Feuerwehr auf den passenden Stand gebracht haben. Doch was ist in ein paar Jahren? Vielleicht ist ein Gewerbegebiet entstanden, ein zusätzliches Neubaugebiet wurde ausgewiesen oder Sie müssen einen neuen Kindergarten bauen usw.
Genau deswegen sollte der Feuerwehrbedarfsplan spätestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Je nachdem, wie viel sich in Ihrer Gemeinde in den fünf Jahren getan hat, kann das schon zu einem aufwändigen Projekt werden.
Deswegen gibt es den Feuerwehrbedarfsplan 365. Das ist unser Konzept für eine dynamische und flexible Bedarfsplanung. Das heißt: Unsere Feuerwehrbedarfsplaner prüfen die Planungsgrundlagen jedes Jahr auf ihre Aktualität hin und bewerten entsprechend die Leistungsfähigkeit Ihrer Einsatzkräfte. Dazu findet auch ein jährliches Statusgespräch statt.
Für Sie hat das nur Vorteile:
- Mit dem Feuerwehrbedarfsplan 365 können Sie schneller, besser und flexibler als im 5-Jahres-Rhythmus auf Veränderungen reagieren. Denn nicht alle Gemeindeentwicklungen lassen sich im Voraus ahnen.
- Der Prüfaufwand fällt bei kürzeren Zyklen geringer aus.
- Mit fortlaufender Beratung gewährleisten Sie eine konstante Gefahrenabwehr.
- Entscheidungsträger in Stadt- und Gemeinderäten können Investitionen fundierter und vorausschauender planen, wenn es eine nachvollziehbare analytische Grundlage gibt.
- Falls Sie nachjustieren und investieren müssen: In Zeiten steigender Preise ist es für Ihre kommunale Kasse besser, wenn Sie früher dran sind.
Fazit
Ein gut durchdachter Feuerwehrbedarfsplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument für Sicherheit, Zukunftsfähigkeit und Investitionen. Er gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Feuerwehr das leisten kann, was gebraucht wird – heute und morgen.
Wenn Sie dabei auf unsere Unterstützung setzen, bringen wir nicht nur Erfahrung mit, sondern auch jede Menge Herzblut und Praxiskenntnisse – denn viele unserer Planer wissen aus eigener Erfahrung als aktive Feuerwehrler ganz genau, worauf es wirklich ankommt. Auf unserer Website finden Sie unser Dienstleistungsangebot im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung noch einmal in der Übersicht.
Starten Sie mit uns in Ihre Feuerwehrzukunft:
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