Brandschutz ist Denkmalschutz

28. September 2023

Brandschutzplanung für denkmalgeschützte Gebäude

Das Schutzziel eines denkmalverträglichen Brandschutzkonzeptes ist, die Besucher, Bewohner sowie Angestellten vor Feuer und Brandrauch zu schützen, aber auch das unersetzbare und einmalige Kulturdenkmal in seiner Erscheinungsform und Substanz zu bewahren.

Brandschutzkonzepte in Kombination mit Denkmalschutz beinhalten Planungsideen, die genau abgewogen werden wollen, um die Schutzziele einhalten zu können. Die vielen historisch wertvollen Elemente – wie Wandvertäfelungen, altehrwürdige Holztreppen, bauzeitlich typische Stiltüren oder Holzbalkendecken, Verbindungsräume, die das Denkmal schützenswert machen – erschweren den Abgleich mit heutigem Baurecht und die Bewertung des Brandschutzes. Im Denkmalschutz spielt zu der Sicherheitsfrage die Ästhetik eine wichtige Rolle. Die Kunst ist es, beim vorbeugenden Brandschutz eine hohe Wirkung zu erreichen und die Schutzziele des Baurechts zu erfüllen, aber so wenig wie möglich in den historischen Charakter des Denkmals einzugreifen.

Bei der Brandschutzplanung im Bereich Denkmalschutz muss einerseits ganzheitlich das Objekt, aber auch jedes Stockwerk und jede Nutzungseinheit für sich betrachtet und das jeweilige Brandrisiko analysiert werden. Es reicht in diesem Falle nicht, nur die Standardanforderungen der Bauordnung umzusetzen, sondern es braucht individuelle Lösungen, um sowohl den Schutz der Nutzer sicherzustellen, als auch dem Gebäudedenkmal Rechnung zu tragen. Dies beinhaltet neben den baulichen Ertüchtigungen, wie z. B. der Aufrüstung zu einem Sicherheitstreppenraum, auch anlagetechnische Maßnahmen, wie die Installation einer Brandmeldeanlage sowie organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen und der regelmäßigen Schulung der Mitarbeitenden zum korrekten Verhalten im Brandfall.

Brandwände als klare Trennung

Gerade in einer historischen Altstadt, in der eine dichte Bebauung das Stadtbild prägt, ist eine genaue Analyse des Bestandes und des Bestandschutzes erforderlich. Öffnungen in Gebäudeabschlusswänden brauchen einen genauen Blick, ob diese, wie es die aktuelle Bauordnung verlangt, massiv z.B. mit Mauerwerk oder als Abweichung mit einer F90-Festverglasung verschlossen werden können. Oft fordert es die Nutzung, dass Öffnungen zur Belichtung erforderlich sind oder sie sind eben genau ein Teil der schützenswerten architektonischen Gestaltung des Gebäudes.

Rettungswegführung und -sicherung

Die Bemessung der Rettungswege verlangt in historischen Gebäuden ein besonderes Augenmerk, da oftmals alle zu beurteilenden Bereiche nur über einen oder zwei bautechnisch mögliche Zugänge erreichbar sind. Dies bedeutet, dass neben den Anleitermöglichkeiten meist dem Eingangsbereich oder auch dem Haupttreppenraum eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, da er zum einen Flucht- und Rettungsweg ist, als auch den Haupt-Angriffsweg der Feuerwehr darstellt.

Die Sicherung der Rettungswege erfolgt durch einige bauliche Maßnahmen, die wiederum eng mit den Denkmalschutzvorgaben abgewogen und in Einklang gebracht werden. Je nach Rettungswegführung ist eine Ertüchtigung oder Erneuerung im Bereich der Flucht- und Rettungswege nötig. Eine Rauchschutzdruckanlage stellt zum Beispiel sicher, dass der Treppenraum rauchfrei bleibt zur schnellen Flucht und Rettung aller Personen im Gebäude. Bestandstüren müssen nachgerüstet oder durch neue Türen mit erhöhter Brandschutzqualität ausgetauscht sowie notwendige Vorräume geschaffen werden. Betrieblich/organisatorisch verschlossen zu haltende Türen im Bereich von Rettungswegen müssen mit einer Entriegelungseinrichtung versehen werden (Panikstange, Türdrücker, Stoßplatte, etc.) und jederzeit zu öffnen sein. Bei Türen mit zusätzlicher Benutzung durch ortsunkundige Personen, sind Paniktürverschlüsse erforderlich. Selbstschließende Türen und Tore benötigen eine zugelassene Feststellanlage. Die Haupttüren oder -zugänge müssen für den zu erwartenden Personenstrom ausgelegt sein.

Flucht- und Rettungspläne in jedem Zimmer und Flur, beleuchtete Rettungswegzeichen sowie eine Sicherheitsbeleuchtung unterstützen die Rettungswegführung im gesamten Gebäude und eine schnelle Selbstrettung. Die Sicherheitsbeleuchtung soll nicht nur eine zügige Entfluchtung des Gebäudes fördern, sondern auch als Leitsystem dienen, um die Rettungswegführung zusätzlich zu den beleuchteten Rettungswegzeichen durch visuelle Wahrnehmung zu unterstützen. Feuerwehrpläne geben den Einsatzkräften die schnelle Orientierung im Gebäude. Die jährliche Brandschutzunterweisung der Angestellten und die turnusmäßige Wartung der Türen und Anlagentechnik mit Brandschutzanforderung sind ebenfalls ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Rettungswege.

Die schnelle Brandfrüherkennung und Alarmierung kann nicht nur Leben, sondern in diesem Falle auch das kulturelle Erbe retten. Zu den üblichen Rauchwarnmeldern, ist oft aufgrund der Gefahren- und Risikoanalyse eine Brandmeldeanlage sinnvoll.

Brandschutz und Denkmalschutz in der Praxis

Verschiedene Projekte, wie das Haus Heuport oder das Hotel der Patrizier in Regensburg, zeigen, dass die sinnvolle Kombination verschiedenster baulicher und anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen in Ergänzung mit dem organisatorischen Brandschutz, sowohl den Schutz von Leib und Leben ermöglicht, als auch ein Denkmal für die Zukunft rüstet. Ziel muss immer sein, dass die gewählten Maßnahmen einerseits die Nutzung nicht einschränken, andererseits aber auch finanziell für den Eigentümer leistbar sind, da sonst kein vernünftiger Erhalt schützenswerter Baukultur erfolgen wird. Ziel ist mit minimalem Eingriff in die historischen Gemäuer einen maximalen Brandschutz für das Leben und kulturelle Erbe zu schaffen.

Für eine umfassendere Betrachtung des Themas sowie des Brandschutzkonzeptes für das Haus Heuport empfehlen wir den Artikel in der aktuellen Ausgabe 4 der Fachzeitschrift Feuertrutz. Das Fachmagazin bauen+ informiert in der September-Ausgabe über das Brandschutzprojekt des denkmalgeschützten Gebäudes des Altstadthotels der Patrizier.